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   BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80   

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https://dejure.org/1980,10503
BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80 (https://dejure.org/1980,10503)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1980 - 1 StR 373/80 (https://dejure.org/1980,10503)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1980 - 1 StR 373/80 (https://dejure.org/1980,10503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung, sofern die Angeklagten weder Einsicht noch Reue zeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, von einem leugnenden Angeklagten sei nicht zu erwarten, daß er Reue an den Tag lege, weil er damit seine Verteidigungsposition gefährden müßte (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - 4. November 1980 - 1 StR 373/80 - und 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81 -).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Von einem leugnenden Angeklagten kann nicht erwartet werden, daß er Reue und Einsicht zeigt, weil er sonst seine Verteidigung gefährdet (BGH, Beschluß vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80, bei Mösl NStZ 1981, 134).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Diese Erwägung läßt die Befürchtung begründet erscheinen, das Schwurgericht könne dem Angeklagten ein Verhalten in der Hauptverhandlung straferschwerend zur Last gelegt haben, das dieser für angezeigt hielt, um die von ihm eingenommene Verteidigungsposition (UA S. 41/42) nicht zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1977 - 3 StR 156/77, vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77, vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80, vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 727/81

    Abwägung der wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände gegeneinander

    Insoweit durfte sein Verhalten in der Hauptverhandlung nicht straferschwerend bewertet werden (vgl. BGHSt 1, 103, 104; 1, 105, 106 ff; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80 und 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 sowie Urteile vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81 und vom 19. August 1981 - 2 StR 307/81).
  • BGH, 30.05.1984 - 2 StR 211/84

    Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Messers zur Verhinderung des

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, von einem leugnenden Angeklagten sei nicht zu erwarten, daß er Reue an den Tag lege, weil er damit seine Verteidigungsposition gefährden müßte (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 -, vom 4. November 1980 - 1 StR 373/80 - und vom 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81).
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